Schornsteinfegermonopol eingeschränkt
News vom 10.01.2013
Seit 01.01.2013 gilt: Vermieter und Immobilieneigentümer können den Schornsteinfeger frei wählen. Die Kehrgebühren können jetzt frei ausgehandelt werden.
Die weitere Rolle des Bezirksschornsteinfegers, den es weiterhin gibt: Ausstellung eines Feuerstättenbescheides, dazu ist innerhalb von sieben Jahren zweimal eine Inspektion vorgeschrieben.
Die weitere Rolle des Bezirksschornsteinfegers, den es weiterhin gibt: Ausstellung eines Feuerstättenbescheides, dazu ist innerhalb von sieben Jahren zweimal eine Inspektion vorgeschrieben.